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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, die wir mit jedwedem Vertragspartner (nachfolgend auch „Besteller“ genannt) abschließen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es sich bei unseren Vertragspartnern um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Handelt es sich bei unseren Abnehmern dagegen um Verbraucher, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen eines Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche entfalten Rechtswirkung nur für den Fall, dass ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Angebote
Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist ausdrücklich vorbehalten. Die Vertragsannahme und der Umfang der Lieferung erfolgt ausschließlich gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt ist.

3. Preise
Alle Katalogpreise gelten ab Lager oder Werk ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten. Ausgenommen sind solche Produkte, die mit einem „Freizeichen“ versehen sind, also entsprechend frei per Spedition, frei Empfangsstation per Bahn, ausgenommen Insel-Lieferungen. Sofern Verpackungskosten für unsere Lieferungen anfallen, berechnen wir diese zum Selbstkostenpreis. Die Rücknahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen. Wir bemühen uns jedoch, solche Materialien zu verwenden, die einer Reststoffbewirtschaftung zugänglich sind. Die in den Preislisten genannten Einzelpreise sind nicht verbindlich. Für den geschlossenen Vertrag sind jeweils die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehaltenen Preise maßgeblich. Sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum sich die Lieferpreise unserer Lieferanten erhöht haben, sind wir berechtigt, diese Preise, auch abweichend von unserer schriftlichen Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen. Dies setzt voraus, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate vergangen sind. Sofern Vertragspartner Verbraucher sind, gilt diese Regelung entsprechend. Der Mindestauftragswert ist 50,00 EUR.

4. Zahlungen
Die von uns erstellten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu begleichen oder 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. Ein Skontoabzug ist nur von dem jeweiligen Warenwert möglich. Soweit die Rechnung darüber hinaus Kosten für Verpackung, Transport oder ähnliches enthält, ist ein Skontoabzug nicht möglich. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten erfolgt ist. Scheckzahlungen erfolgen stets erfüllungshalber. Zahlungseingang ist in diesen Fällen ebenfalls die Gutschrift des Scheckbetrages auf unserem Konto. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen auf den rückständigen Betrag zu fordern, bei Vertragspartnern die Unternehmer sind jedoch mindestens 9% und bei allen übrigen Vertragspartnern mindestens 5% über dem Basiszinssatz der EZB. Ist der im Verzug befindliche Vertragspartner Unternehmer, sind wir zudem berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR zu fordern. Dies gilt auch, wenn es sich um Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Daneben bleibt es uns unbenommen, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

5. Lieferung
Sofern für unsere Lieferung ein Datum angegeben ist, ist dies grundsätzlich unverbindlich. Es handelt sich hierbei lediglich um Richtwerte, deren Nichteinhaltung jedoch grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Bestellers führen kann. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein Liefertermin ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin von uns bestätigt worden ist. Teillieferungen auf den Gesamtauftrag behalten wir uns im Interesse einer zügigen Abwicklung des Auftrages ausdrücklich vor. Soweit Teillieferungen erfolgt sind, sind diese im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.
Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns zuvor eine angemessene Nachfrist für die Lieferung gesetzt worden ist. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen ab Eingang der schriftlichen Mitteilung des Bestellers an uns betragen. Sofern die Lieferverzögerung auf höherer Gewalt beruht, ist jegliche Verantwortung durch uns ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aufgrund des Lieferungsvertrages sind außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist zudem auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern die Art der gelieferten Ware es erfordert, sind wir berechtigt, diese in zerlegtem, aber montagefähigem Zustand zu liefern.

6. Gefahrübergang
Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Besteller auf diesen über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug mit der Annahme ist.

7. Vertragserfüllung
Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und, soweit der Besteller Unternehmer ist, auch auf Gefahr des Bestellers, soweit nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung erfolgt oder nach dem Katalog vorgesehen ist.
Sobald dem Besteller durch uns angezeigt worden ist, dass die Waren versandfertig sind, sind diese umgehend abzurufen. Sofern ein umgehender Abruf durch den Besteller nicht erfolgt, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und angemessene Lagergebühren hierfür zu berechnen.

8. Gewährleistung
Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Besteller Verbraucher, stehen diesem die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Auslieferung der Ware anzeigt.
Ist der Besteller Unternehmer, sind die gelieferten Waren unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm benannten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sind die gelieferten Waren lediglich in Folie verpackt, ist die Folienverpackung unverzüglich zu entfernen und die Ware sodann sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Besteller genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügen.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn die Mängel unserer gelieferten Ware auf unsachgemäße Verwendung durch den Besteller zurückzuführen sind.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Reklamation der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Die Lieferung gebrauchter Gegenstände an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Ware haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unseren jeweiligen Lieferanten.
Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9. Warenrückgabe
Ein Rechtsanspruch auf Warenrückgabe (Umtausch) besteht bei Mangelfreiheit grundsätzlich nicht. Lediglich in den Fällen, in denen ausdrücklich und schriftlich das Einverständnis mit der Rücknahme der Ware erklärt worden ist, ist eine solche Rücknahme möglich.
Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Voraussetzung für die Rücknahme ist der einwandfreie Zustand der Ware. Davon unbeschadet besteht zugunsten von Verbrauchern ein Widerrufsrecht im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften über das jeweils separat belehrt wird.

10. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht im vorgenannten Sinne vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum anteilig im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, vermischt wird.
Für die Wahrung unserer Rechte aus dem Vorbehaltseigentum trägt der Besteller die eventuell anfallenden Kosten.

11. Warenangaben
Angaben über Maße, Gewichte, Traglast, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Eine Gewähr für diese Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ausdrücklich über solche Angaben eine schriftliche Zusicherung erteilt worden ist.

12. Datenverarbeitung
Die von uns für die Durchführung des Auftrages benötigten Daten werden im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung gespeichert. Hiermit erklärt sich der Besteller ebenfalls einverstanden. Wir verpflichten uns, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, mit der der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich erreicht wird.



Stand 07/2016